Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen und Lehrgängen des TWZ e.V. (AGB):
1. Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen des TWZ e.V. ist schriftlich auf dem Flyer oder Online auf www.twz-ev.de vorzunehmen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Mit der Bestätigung der Anmeldung kommt der Vertrag zustande. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie durch den TWZ e.V. schriftlich bestätigt werden.
2. Zahlungsbedingungen
Das Teilnehmerentgelt ist unabhängig von der Leistung Dritter – z.B. Agentur für Arbeit, Arbeitgeber – innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Andere Zahlungsmodalitäten – z.B. Ratenzahlungen – sind nach schriftlicher Vereinbarung möglich. Der/Die Teilnehmer/-in erhält zur Begleichung sämtlicher Entgelte eine Rechnung, die unter Angabe der vollständigen Rechnungsnummer zu begleichen ist.
3. Rücktritt und Kündigung
Der/Die Teilnehmer/-in kann ohne Angaben von Gründen von seiner Anmeldung zurücktreten. Rücktritt und Kündigung sind grundsätzlich schriftlich beim TWZ e.V. zu erklären. Bei einem kurzfristigen Rücktritt des Teilnehmers ab 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden Ausfallgebühren in Höhe von 50% des Teilnehmerentgeltes erhoben. Wird der Rücktritt des Teilnehmers ab 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn erklärt, ist das volle Teilnehmerentgelt zu entrichten. Dies gilt auch bei Teilnehmern, die zur Veranstaltung nicht oder teilweise nicht erscheinen. Die Nennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Dem Rücktretenden steht der Nachweis offen, dass dem TWZ e.V. im konkreten Fall keine oder niedrigere Aufwendungen bzw. kein oder ein geringerer Schaden entstanden sind.
4. Änderungen und Absage von Veranstaltungen
Der TWZ e.V. behält sich vor, Ort, Raum und Dozent der Veranstaltung zu ändern. Diese Maßnahmen sowie Veränderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen den/die Teilnehmer/-in nicht vom Vertrag zurückzutreten oder das Entgelt zu ändern. Bei zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl oder aus sonstigen wichtigen Gründen – z.B. plötzliche Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt – ist der TWZ e.V. berechtigt den geplanten Veranstaltungstermin abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den TWZ e.V. bestehen nicht.
5. Softwarebenutzung
Mit der Anmeldung zu den gerätegebundenen Lehrgängen / Seminaren erkennt der/die Teilnehmer/-in an, dass die vom TWZ e.V. zur Verfügung gestellte Software ausschließlich zu Lehrgangs-/ Seminarzwecken benutzt wird und dass jeglicher Missbrauch zu Schadensersatzansprüchen seitens des TWZ e.V. und Dritter führt.
6. Eigentumsvorbehalt
Der TWZ e.V. behält sich bei allen Lieferungen von Lehrmaterialien das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen durch den/die Teilnehmer/-in vor. Ein Weiterverkauf von Lehrgangsunterlagen ist nicht zugelassen.
7. Haftung
Die im Rahmen der Lehrgänge / Seminare zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen. Der TWZ e.V. haftet nicht für Unfälle und Beschädigungen, Verluste und Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Fahrzeuge.
8. Copyright
Sämtliche Lehrgangs- und Seminarkonzepte, Unterlagen dürfen nur mit Einverständnis des TWZ e.V. vervielfältigt werden.
9. Datenerfassung
Mit der automatischen Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Organisation und Durchführung der Veranstaltung ist der/die Teilnehmer/-in einverstanden.
10. Bildaufzeichnung
Während der Veranstaltung werden ggf. digitale Bildaufnahmen gemacht. Diese werden zu folgendem Zweck benötigt:
Interne Dokumentation, Erstellung von Druckerzeugnissen, Veröffentlichung im Jahresbericht, Jubiläumsausgaben (Sonderausgaben), Druckerzeugnisse zukünftiger wissenschaftlicher Kongresse und Tagungen, Presseberichtserstattung der Veranstaltung, Veröffentlichung auf der Homepage.
Die Teilnehmer stimmen der Veröffentlichung im Sinne des § 23 Kunsturheberrecht (KUG) zu, sofern die Teilnehmer als „Beiwerk“ der Örtlichkeit erscheinen. Sonstige Bilder werden erst nach Einwilligung (§ 22 KUG) oder durch konkludentes Handeln aufgezeichnet.
11. Gültigkeit
Die Teilnahmebedingungen gelten ab 01.07.2011. Die früheren Teilnahmebedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.
12. Gerichtsstand
Gerichtstand ist Königs Wusterhausen